Das kleine AGB einmaleins für Stangemann

Dieses Thema im Forum 'Archiv - Hilfe' wurde von DesKürbisKern gestartet, 4 Januar 2014.

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  1. DesKürbisKern

    DesKürbisKern Foren-Grünschnabel

    Ahoi Piraten,

    wie Stangemann hier kürzlich schrieb, hat "man" ja entschieden die Behebung gewisser Fehler im Spiel nicht sofort durchzuführen, sondern diese Behebung(en) aufzuschieben, bis entsprechende Spielteile ausgetauscht wurden.

    Im Klartext bedeutet dass, das "man" (wer auch immer dieser man ist, ich vermute mal der Betreiber des Portals) bewusst und damit vorsätzlich die Behebung von bekannten Fehlern im Spiel verzögert bzw. aussetzt.

    Dazu ein kleiner Auszug aus den AGB von Seafight.

    Zitat

    12 Haftungsbeschränkung
    12.1 Soweit Bigpoint ihre Leistungen entgeltfrei erbringt, haftet Bigpoint in keinem Fall für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Dies gilt jedoch nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch Bigpoint.

    12.2 Soweit Bigpoint für ihre Leistungen ein Entgelt fordert, haftet Bigpoint bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bigpoint nur im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder der Verletzung einer Garantie. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch Bigpoint. Die Haftung von Bigpoint nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    Zitat Ende

    Ich empfehle daher jedem Spieler für entstandenen Schaden durch derartige Fehler unter Berufung auf AGB 12.1 und 12.2 entsprechenden Schadenersatz bei Bigpoint einzufordern, eine entsprechende Frist sollte Bigpoint hierfür gesetzt werden. Sollte Bigpoint diesen Forderungen innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommen, sollte man ernsthaft in Erwägung ziehen, diese Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.

    So long
    Kürbis
     
  2. Stangemann

    Stangemann Forenfreak

    Moin

    Ich sehe in deinem Posting keine Technische Frage, von daher mach ich hier mal das Licht aus....

    Du kannst das aber gerne mit der Rechtsabteilung von Bigpoint erörtern;)

    Im Übrigen heisst das nur, das Fehler, die sich noch im "alten Code" befinden nicht mehr gesucht und gefixt werden, weil es viel zeitaufwendiger ist dieses zu tun, als den Code neu zu schreiben, was momentan passiert.

    Gruß Stangemann
     
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