Kritik wird ohne Grund gelöscht - Welcher Regelverstoß?

Dieses Thema im Forum 'Archiv - Userecke' wurde von ¥Penny¥ gestartet, 22 Februar 2018.

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  1. ¥Penny¥

    ¥Penny¥ Boardanalytiker

    Guten Abend,

    eine weitere Kritik: Ich postete öffentlich den Beitrag "Bannwelle - eine neue Ära oder ein großer Schritt zum Ende des Spieles?" unter dem Kritik-Feedbackbereich.

    Laut der Boardinettiquette darf ich öffentlich Kritik äußern - solange sie nicht vulgäre Begriffe, Unterstellungen, Beleidungen oder Ähnliches beinhalten.
    Ich postete diesen hier im Forum und wollte dies zur Diskussion stellen - ob jeder die Bannwelle gut auffasste oder meine Sicht unterstützte - samt Belege und Beweise.

    Dieser Beitrags wurde nicht geschlossen - nein! Sofort gelöscht!

    Das kann doch nicht wahr sein? Wo ist die Meinungsfreiheit?!!

    Zitat:
    "Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

    Das Grundgesetz steht über allen AGBs und Boardinettiquetten und sonst irgendwelche Regeln - bitte um Stellungsnahme, inwiefern ich gegen das Grundgesetz oder AGBs verstoßen habe.
    Ich habe die AGBs in den letzten 2 Jahren 3x vollständig durchgelesen - es wird nirgendswo gesagt, Kritik sei zu unterbinden!

    Meine Frage: Dürfen wir gar nicht das System kritisieren oder wie soll ich mein Text überarbeiten und neu posten?

    Ihr wisst schon, dass Hunderte diesen Post gelesen haben und eure Reaktion alles noch schlimmer macht???

    Bin bereit für jede Diskussion - wenn ihr das hier auch löscht.. weiß ich auch nicht weiter.

    Grüße
     
    aja01, IonX und Dustin_x3 gefällt dies.
  2. minizicklein

    minizicklein Forenprofi

    ^^tja
    Das kann doch nicht wahr sein? Wo ist die Meinungsfreiheit?!! Zitat:
    "Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

    deine Meinungsfreiheit laut Grundgesetz gilt aber nicht in einem privatem raum^^....und das Forum ist vom Betreiber gestellt,also privat...sein raum--seine regeln
     
  3. ¥Penny¥

    ¥Penny¥ Boardanalytiker

    Danke für die Antwort.

    Ich möchte diese Worte von den Betreibern hören.
    Tun sie es, so bestätigen sie, dass wir hier in einer Diktatur spielen. Wo nur die Chefetage bestimmt, was gepostet und kritisiert werden darf und nicht.

    Grüße

    Penny DE1
     
  4. Winterlicht

    Winterlicht Laufenlerner

    Wenn das so ist,darf man, dann hier alles machen selbst das was durch das Grundgesetz geschützt ist? wie die Meinungsfreiheit oder z. B. die Würde eines Menschen? nein das Grundgesetz hat auch in diesem Spiel die oberste Priorität da kann, wer sonst wer was sagen, das ändert nichts.
     
    ¥Penny¥ gefällt dies.
  5. ѕcнσкιι

    ѕcнσкιι Board Administrator Team Seafight

    Ahoi,

    Dein Thema wurde aus folgendem Grund gelöscht:

    • Erstelle Dein Thema mit einem sinnvollem Titel, damit erkennbar ist, was Du meinst - starte den Titel immer mit "Kritik:" oder "Lob:"
    Siehe dazu einmal die Regeln >>hier klicken<<.

    Du kannst das Thema erneut eröffnen, wenn Lob bzw. Kritik im Titel vorhanden ist, es wird dadurch dann nicht gelöscht.

    Gruß
     
    ¥Penny¥ gefällt dies.
  6. ¥Penny¥

    ¥Penny¥ Boardanalytiker

    Okeydokey.
    Sorry, völlig übersehen.

    Darf gerne geschlossen werden, ich poste es schnell mal neu.
    Dankeschöön!

    Grüße
     
  7. ѕcнσкιι

    ѕcнσкιι Board Administrator Team Seafight

    Ahoi,

    Passiert. ;)
    Somit schließe ich dann hier ab.

    Gruß und Thread geschlossen
     
  8. JohnRackham

    JohnRackham Guest

    Die Grundrechte, also auch das Recht auf Meinungsfreiheit, sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, wenn dieser unmittelbar oder mittelbar in Grundrechte eingreift. Sie verpflichten also den Staat und nicht uns als privatrechtliches Unternehmen. Daher gilt auch das Zensurverbot (siehe Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) nur für staatliche Stellen.
    Wir haben als Forenbetreiber letztendlich das sogenannte „virtuelle Hausrecht“, das wir in unseren AGB und in unserer Boardnetiquette konkretisiert haben. Darin haben wir bestimmte Verhaltensregeln für das Posting von Inhalten (§ 9.4 der AGB; Boardnetiquette) und unser Recht, Inhalte, die gegen die Verhaltensregeln verstoßen, löschen zu dürfen, definiert. Hintergrund ist unter anderem unser Interesse, dass im Forum wie auch im Spiel selbst ein freundlicher, fairer und höflicher Umgangston gewahrt werden soll.
     
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